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Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

Mit Urteil vom 12. Mai 2022 V R 19/20 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.

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