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Grundstück

BFH: Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke

Mit Urteil vom 28. September 2022 – II R 32/20 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist.

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