OLG Frankfurt: Eilantrag zur Anordnung vorläufiger Gewaltschutzmaßnahmen auch längere Zeit nach der Tat möglich
Auch wenn zwischen der häuslichen Gewalt (hier: Würgen) und dem Eilantrag eine längere Zeit (hier: 9 Monate) verstrichen ist und das Opfer zunächst weiter mit dem Täter lebt, …










