OLG Hamm: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht zulässig
Mit einem Urteil zum Heilmittelwerberecht hat das Oberlandesgericht Hamm am 29. August 2024 – 4 UKl 2/24 – die erste streitige Entscheidung nach den neuen Vorschriften zu Unterlassungsklagen gefällt.










