VG Berlin: Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden
Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet; ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in seinem Urteil vom 28. Oktober 2022 vom – VG 4 K 456/21 – erneut entschieden.
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