OLG Frankfurt am Main: Eintragung für nicht-binäres Elternteil kann nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden
Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.










