BFH: Solidaritätszuschlag noch nicht verfassungswidrig
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundes-finanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Januar 2023 – IX R 15/20 – entschieden.
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