OLG Frankfurt am Main: Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung aufgehoben
Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung darf nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und der bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung erfolgen.










