Arbeitsgericht Siegburg: „Krankfeiern“ auf White Night „Ibiza Party“ rechtfertigt fristlose Kündigung
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer „White Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen.










