BVerfG: Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 % unzulässig
Mit Beschluss vom 28. Juli 2023 – 2 BvL 22/17 – hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt.










