LAG Düsseldorf: Generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zur Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ausreichend
Der Kläger war zunächst von 07.09.2015 bis zum 02.12.2015 als Lehrkraft bei dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt.










