LG Berlin II: Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug – Kündigung der Vermieterseite unwirksam
Das Landgericht Berlin II hat auf die Berufung des 85-jährigen Mieters mit Urteil vom 22. Oktober 2024 – 65 S 139/24 – eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen.










