ArbG Köln: Allein die Teilnahme an „Potsdamer Treffen“ rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Das Arbeitsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 3. Juli 2024 – 17 Ca 543/24 – entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sogenannten …










