FG Münster: Für die seit 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden.










